Verhalten im Trauerfall

Tritt ein Sterbefall in der Wohnung ein, muss sofort ein Arzt benachrichtigt werden, möglichst den Hausarzt oder Bereitschaftsarzt. Der Arzt wird dann die Todesbescheinigung ausstellen. Dazu benötigen Sie den Personalausweis des Verstorbenen.

Danach sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um alles weitere wegen der Abholung der Verstorbenen Person abzuklären. Dies können Sie telefonisch oder auch persönlich in Auftrag geben.

Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Seniorenheim ein, werden wir von den Mitarbeitern der Einrichtung benachrichtigt. In diesem Fall hinterlassen Sie der Einrichtung unsere Anschrift und Telefonnummer. Setzen Sie sich bitte auch mit uns in Verbindung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Tritt ein Todesfall nicht zu Hause ein, wird eine Überführung vorgenommen. Jedes Bundesland hat dafür seine eigenen Bestimmungen. Wir übernehmen die dafür erforderlichen Vorkehrungen im Inn- und Ausland. Ebenso veranlassen wir Transporte auf dem Luftwege und Besonderheiten, wie Einbalsamierungen, Beschaffung von Zinksärgen etc.